Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur eine technologische oder wirtschaftliche Angelegenheit: Sie ist zu einer vollwertigen Rechts- und Strafrechtsfrage geworden. Mit dem Gesetz Nr. 132/2025 hat der italienische Gesetzgeber einen ersten bedeutsamen Schritt in diese Richtung unternommen und dabei den neuen Art. 612-quater in das Strafgesetzbuch eingefügt. Dieser Artikel stellt die unerlaubte Verbreitung von Inhalten unter Strafe, die mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden — sogenannte Deepfakes.
Es handelt sich um eine Norm, die das Leben vieler Menschen konkret berühren wird: angefangen bei den Opfern falscher und diffamierender Online-Inhalte über Unternehmen, die mit Reputationskrisen umgehen müssen, die durch gefälschte Bilder oder Videos ausgelöst wurden, bis hin zu Fachleuten, die sich in einem noch im Wandel befindlichen Rechtsrahmen bewegen müssen. In diesem Artikel versuchen wir, Klarheit darüber zu schaffen, was die neue Bestimmung vorsieht und welche praktischen Implikationen sich daraus ergeben.
Was ist ein Deepfake und warum befasst sich das Strafrecht damit?
Der Begriff Deepfake bezeichnet jene Inhalte — Videos, Bilder, Audiodateien oder Texte —, die durch Algorithmen der künstlichen Intelligenz so überzeugend erstellt oder verändert werden, dass sie für die Empfängerinnen und Empfänger vollkommen glaubwürdig wirken. Die illegalen Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig: von der Diffamierung öffentlicher Personen über die Erstellung nicht einvernehmlicher sexuell expliziter Inhalte bis hin zur Informationsmanipulation und zu Handelsbetrügereien.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 132/2025 verfügte das italienische Strafrecht über kein spezifisches Instrument zur Bekämpfung dieses Phänomens. Die Richterinnen und Richter waren gezwungen, auf allgemeine Tatbestände zurückzugreifen — etwa Verleumdung, datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Normen zur unerlaubten Datenverarbeitung — was zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten führte. Der neue Art. 612-quater schließt diese Lücke zumindest teilweise.
Die Struktur des neuen Straftatbestands: wesentliche Elemente
Die Analyse der neuen Norm offenbart einen vielschichtigen Tatbestand, dessen grundlegende Elemente einer näheren Betrachtung wert sind:
- Das typische Verhalten betrifft die Verbreitung von Inhalten, die mithilfe von KI-Systemen erzeugt oder verändert wurden. Das bloße Erstellen des Materials genügt nicht: Erst die Verbreitung — über soziale Plattformen, Nachrichtendienste, Websites oder beliebige andere Kanäle — erfüllt den Straftatbestand.
- Das Erfordernis eines unrechtmäßigen Schadens bildet ein zentrales Element des Tatbestands. Die Norm verlangt, dass das Verhalten zu einem unrechtmäßigen Schaden für die im künstlich erzeugten Inhalt dargestellte oder betroffene Person führt. Dieses Element begrenzt den Anwendungsbereich und schließt grundsätzlich satirische oder künstlerische Verwendungen ohne konkrete Rechtsverletzung aus.
- Die Strafverfolgungsvoraussetzungen sind ein heikles Thema, über das unter Fachleuten noch diskutiert wird: Die Entscheidung zwischen Verfolgung auf Strafantrag oder von Amts wegen hat erhebliche Auswirkungen auf