Wer bei einem Verkehrsunfall, einem sonstigen Schadensfall oder einem Vorfall im Bereich der Arzthaftung schwere Verletzungen erlitten hat — auch vor dem 5. März 2025 —, könnte in den Genuss aktuellerer und potenziell günstigerer Entschädigungskriterien kommen. Dies ist, kurz gesagt, die praktische Botschaft, die sich aus einer jüngsten und bedeutenden Entscheidung des Corte di Cassazione ergibt.
Das Urteil des Kassationsgerichtshofs: Worum geht es?
Mit dem Urteil Nr. 8630 vom 7. April 2026 hat der Oberste Gerichtshof über eine Vorabentscheidungsvorlage (rinvio pregiudiziale) entschieden, die gemäß Art. 363-bis der italienischen Zivilprozessordnung (codice di procedura civile) eingereicht worden war. Dieses Instrument ermöglicht es den Instanzgerichten, den Kassationsgerichtshof zu einer neuen oder besonders bedeutsamen Rechtsfrage unmittelbar zu befragen, noch bevor sie über den konkreten Fall entscheiden.
Die im Mittelpunkt der Entscheidung stehende Frage betraf die Anwendbarkeit der sogenannten Nationalen Einheitstabelle (Tabella Unica Nazionale, T.U.N.), eingeführt durch das d.P.R. Nr. 12/2025, auf Schadensfälle, die vor ihrem Inkrafttreten am 5. März 2025 eingetreten sind. Die Antwort des Kassationsgerichtshofs fiel eindeutig aus und hat weitreichende Bedeutung.
Was ist die Nationale Einheitstabelle?
Bis zum Inkrafttreten des d.P.R. Nr. 12/2025 oblag die Liquidierung des biologischen Schadens bei sogenannten Makroläsionen — also bei schwerwiegenden Verletzungen mit erheblichen dauerhaften Folgeschäden — den von den einzelnen Gerichten erarbeiteten Tabellen, darunter vor allem jener des Tribunale di Milano, die im Laufe der Zeit zum de-facto-Referenzstandard auf nationaler Ebene geworden war.
Die Nationale Einheitstabelle wurde geschaffen, um diese Fragmentierung zu überwinden, indem sie ein einheitliches Kriterium für das gesamte italienische Staatsgebiet einführt. Es handelt sich um ein Instrument zur billigen Liquidierung des biologischen Schadens, das darauf abzielt, eine Gleichbehandlung der Geschädigten zu gewährleisten, unabhängig davon, welches Gericht zuständig ist.
Der vom Kassationsgerichtshof aufgestellte Grundsatz: Indirekte Rückwirkung
Der bedeutsamste Aspekt des Urteils betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der T.U.N. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Nationale Einheitstabelle den bevorzugten Maßstab für die billige Liquidierung des biologischen Schadens darstellt, und zwar auch in Bezug auf Schadensfälle, die vor dem 5. März 2025 eingetreten sind.
Dies geschieht durch einen Mechanismus der indirekten Anwendung der Artikel 1226 und 2056 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (codice civile), welche die billige Schadensbeurteilung regeln. Die T.U.N. findet demnach keine Rückwirkung im technisch-rechtlichen Sinne, wird jedoch zum Referenzrahmen, den der Richter bei der Ausübung seines Ermessens zur billigen Schadensbeurteilung heranzuziehen hat — auch dann, wenn er Schäden aus Ereignissen liquidieren muss, die vor ihrer Einführung eingetreten sind.
Von ebenso großer Bedeutung ist die persönliche Reichweite dieses Grundsatzes: Der Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass die T.U.N. als bevorzugter Maßstab nicht nur auf Verkehrsunfälle oder Fälle der Arzthaftung Anwendung findet — sondern darüber hinaus allgemeine Geltung beansprucht.