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Das Thema der Entschädigung für Gesundheitsschäden (danno biologico) in Italien hat Monate tiefer Unsicherheit erlebt, die schließlich von den Sezioni Unite der Cassazione gelöst wurde.

Die Einheitliche Nationale Tabelle: Was sie ist und warum sie nötig ist

Die Tabella Unica Nazionale (TUN), eingeführt durch das DPR 13. Januar 2025 Nr. 12 und seit dem 5. März 2025 in Kraft, legt landesweit einheitliche Entschädigungswerte für Gesundheitsschäden ab einer Invalidität von 10 % oder mehr fest.

Fast zwei Jahrzehnte lang hatten sich die Richter in Ermangelung einer einheitlichen Tabelle auf die vom Tribunale di Milano erstellten Tabellen gestützt, die zum De-facto-Referenzmaßstab geworden waren. Die Einführung der TUN schuf jedoch ein Problem: Gilt sie auch für frühere Schadensfälle?

Das Chaos an den Gerichten

Es bildeten sich zwei gegensätzliche Lager. Das Tribunale di Perugia (Urteil 424/2025) wandte die TUN rückwirkend an, während das Tribunale di Ascoli Piceno (Urteil 147/2025) dies kategorisch ausschloss. Der Unterschied zwischen den beiden Tabellen konnte 20.000 Euro übersteigen.

Das Wort der Vereinigten Senate

Mit dem Urteil Nr. 5889/2026 vom 15. März 2026 haben die Sezioni Unite den Widerspruch endgültig gelöst und festgestellt, dass die TUN auch für Schadensfälle, die vor ihrem Inkrafttreten eingetreten sind, als Referenzmaßstab herangezogen werden kann, in Anwendung des Grundsatzes der Urteilseinheitlichkeit.

Terminal- und Katastrophenschaden

Die Cassazione hat mit der Anordnung Nr. 468/2026 ferner entschieden, dass selbst wenige Augenblicke des Todeskampfes einen auf die Erben übertragbaren Entschädigungsanspruch begründen können, wobei zwischen körperlichem Leiden und der bewussten Todesangst unterschieden und die alten Automatismen der 24-Stunden-Schwelle überwunden werden.

Quellen: La Legge per Tutti, La Legge per Tutti, Il Sole 24 Ore