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Das italienische Erbschafts- und Schenkungsrecht erlebt eine historische Wende. Die im Zweijahreszeitraum 2025-2026 eingeführten Reformen verändern grundlegend die Regeln für Erbschaft, Schenkungen und den Immobilienverkehr.

Abschaffung der Rückforderungsklage (Legge 182/2025)

Seit dem 18. Dezember 2025, mit Inkrafttreten der Legge Nr. 182, ist die Verkehrsfähigkeit geschenkter Immobilien garantiert: Der Schutz der Pflichtteilsberechtigten wird von einem dinglichen zu einem rein wirtschaftlichen Anspruch. In der Praxis kann derjenige, der eine Immobilie als Schenkung erhalten hat, diese verkaufen, ohne befürchten zu müssen, dass ein Pflichtteilsberechtigter die Rückgabe des Gutes verlangen könnte.

Achtung: Frist 18. Juni 2026

Für Erbfolgen, die vor dem 18. Dezember 2025 eröffnet wurden, bleibt die Rückforderungsklage möglich, jedoch mit einer Ausschlussfrist: Bis zum 18. Juni 2026 muss eine Herabsetzungsklage oder ein Widerspruch gegen die Schenkung zugestellt und eingetragen werden. Wer nicht innerhalb dieser Frist handelt, verliert das Recht endgültig.

Doppelter Freibetrag: Das Ende der „Zusammenrechnung"

Eine weitere einschneidende Neuerung ist die Abschaffung der erbrechtlichen Zusammenrechnung (coacervo successorio). In der Vergangenheit wurden zu Lebzeiten erhaltene Schenkungen mit der Erbschaft addiert und schmälerten den Freibetrag. Heute gilt ein System mit doppeltem Freibetrag: Für Ehegatten und Kinder gilt der Freibetrag von 1 Million Euro sowohl für Schenkungen zu Lebzeiten als auch für im Erbweg erhaltene Güter.

Selbstveranlagung der Steuer

Ab dem 1. Januar 2025 muss die Erbschafts- und Schenkungssteuer direkt vom Steuerpflichtigen (oder vom Notar) innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Erklärung berechnet werden, ohne die Festsetzung durch die Agenzia delle Entrate abzuwarten.

Generationswechsel in Unternehmen

Die Übertragung von Unternehmen oder Anteilen an Ehegatten und Kinder bleibt steuerfrei, sofern die Geschäftstätigkeit fortgeführt oder die Kontrolle mindestens fünf Jahre lang aufrechterhalten wird.

Quellen: La Legge per Tutti, La Legge per Tutti, Il Sole 24 Ore - NT+ Diritto